Rechtsprechung
BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 29.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Begründetheit der Divergenzrüge - Anforderungen an das Vorliegen einer Abweichung von einer Enscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Divergenz) - Vorliegen einer Abweichung von der Rechtsprechung zum maßgebenden ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.11.1996 - 2 A 1135/96
- BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 29.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 29.97
In dieser Weise voneinander abweichende Rechtssätze müssen sich aus der angefochtenen wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar und so deutlich ergeben, daß nicht zweifelhaft bleibt, welchen Rechtssatz die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (vgl. BVerfGE 92, 140 [BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93] m.w.N.). - BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Auszug aus BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 29.97
Eine die Revision eröffnende Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22 S. 1 m.w.N. und Beschluß vom 18. Juli 1966 - BVerwG 8 B 85.96 - amtl. Umdruck S. 7 - zur Veröffentlichung vorgesehen -). - BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96
Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit
Auszug aus BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 29.97
Eine die Revision eröffnende Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22 S. 1 m.w.N. und Beschluß vom 18. Juli 1966 - BVerwG 8 B 85.96 - amtl. Umdruck S. 7 - zur Veröffentlichung vorgesehen -).